Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 in häuslicher Umgebung betreuen und pflegen, können mit einem Antrag – Selbstversicherung für pflegende Angehörige – für die Zeit der Pflege Versicherungsmonate erlangen. Die Beträge hierfür übernimmt der Bund.

Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt.